Honorargarantie für nicht‑ärztliche Gesundheitsberufe
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass nicht‑ärztliche Gesundheitsberufe bis Ende Februar 2021 eine gesetzliche Regelung erhalten, die ihnen für 2020 mindestens 80 % des Honorarvolumens von 2019 garantiert – ähnlich wie Ärztinnen und Ärzte.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
Die aktuelle Regelung (§ 746 Abs. 6 und 7) garantiert Ärztinnen und Ärzten für das Jahr 2020 mindestens 80 % des Honorarvolumens von 2019, andere Gesundheitsberufe sind davon ausgenommen.
Der Antrag verlangt, dass der Bundesminister bis spätestens Ende Februar 2021 eine gesetzliche Regelung vorlegt, die dieselbe 80‑Prozent‑Garantie für alle nicht‑ärztlichen Gesundheitsberufe mit Sozialversicherungsvertrag vorsieht.
Die geforderte Regelung soll für sämtliche Berufsgruppen gelten, die nach dem ASVG, B‑SVG, G‑GSVG oder B‑KUVG versichert sind – also Zahnärzte, Psycholog*innen, Hebammen und weitere.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.