Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung im ersten Quartal 2021 allen von den Lockdowns betroffenen KMU eine sofortige Liquiditätshilfe von 50 % des Vorjahresumsatzes sowie eine Verdienstentgangsentschädigung gewährt. Zusätzlich sollen offene Anträge bei der COFAG schnell ausgezahlt werden, um Unternehmen vor Insolvenzen zu schützen.
einfache MehrheitXXVII14.01.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Wirtschaft
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Eine Akontozahlung von 50 % des Vorjahresumsatzes soll allen betroffenen KMU im ersten Quartal 2021 gewährt werden, um sofortige Liquidität zu sichern.
Eine Verdienstentgangsentschädigung wird gewährt und am Jahresende über die Einkommensteuer 2021 abgerechnet.
Offene Unterstützungsanträge bei der COFAG sollen beschleunigt ausgezahlt werden, um die Liquidität der Unternehmen schnell zu erhöhen.
Die Hilfen sollen möglichst unbürokratisch über das Bundesministerium für Finanzen (BMF) fließen, um Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.