Umsatzersatz‑Hilfen für Sport‑ und Ski‑Handel in Lockdown‑Betroffenen Regionen
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert einen 40‑prozentigen Umsatzersatz für Sportartikelhändler und Skiverleiher in den von Lockdown betroffenen Tourismusregionen, um deren Liquidität während der Wintersaison 2020/21 zu sichern.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Tourismus
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Sportartikelhändler und Skiverleiher in den westlichen Bundesländern haben während der Wintersaison 2020/21 bis zu 90 % ihrer Einnahmen verloren.
Die Unternehmen besitzen hohe Lagerbestände, deren Wert um 50‑70 % gesunken ist, was zu einem erheblichen Substanzverlust führt.
Der Antrag fordert einen Umsatzersatz von 40 % für die Monate Januar, Februar und März 2021, um die Liquidität der betroffenen Betriebe zu sichern.
Die Maßnahme soll über das bestehende Härtefallfondsgesetz (Härtefallfondsgesetz) abgewickelt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.