Erweiterung des Härtefallfonds für touristische Vermieter und weitere Selbständige
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert den Härtefallfonds, sodass neben Privatzimmervermietern nun auch gewerbliche und sonstige touristische Vermieter sowie Personen mit mehreren geringfügigen Beschäftigungen Anspruch auf einen Zuschuss haben.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Gesetz
Tourismus
Gesundheit
Wirtschaft
Schwerpunkte
Der Förderungsbereich des Härtefallfonds wird auf touristische Vermieter ausgeweitet, die Einkünfte nach § 28 EStG erzielen und Nächtigungsabgaben zahlen.
Personen, die in mehr als einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder fallweise beschäftigt sind, erhalten ebenfalls Anspruch auf den Zuschuss.
Alle Bezeichnungen „Privatzimmervermieter“ werden durch „touristische Vermieter gemäß Abs. 1“ ersetzt, um die neue Zielgruppe klar zu benennen.
Der Wortlaut wird von „Die Richtlinie hat“ zu „Die Richtlinien haben“ korrigiert, um die Mehrzahl der betroffenen Rechtsakte korrekt wiederzugeben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.