Zusammenführung von Notstandshilfe und Mindestsicherung
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein gemeinsames System für Notstandshilfe und Mindestsicherung zu schaffen, um Bürokratie abzubauen und die Auszahlung zu beschleunigen. Er beruft sich auf die Empfehlung des Rechnungshofs und weist auf den hohen Aufwand bei Aufstockern hin.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Entschließung
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll dem Nationalrat eine Vorlage vorlegen, die die Notstandshilfe und die Mindestsicherung zu einem einheitlichen System zusammenführt.
Der aktuelle getrennte Ansatz verursacht hohen bürokratischen Aufwand, besonders bei Aufstockern, die Leistungen aus beiden Systemen erhalten müssen.
Der Rechnungshof empfiehlt in seiner Publikation (Reihe Bund 2014/9) die Harmonisierung von Notstandshilfe und Mindestsicherung, um Doppelstrukturen abzubauen.
Die Nichtanwendung von § 67 AIVG auf die Notstandshilfe für Februar und März 2021 hat gezeigt, dass eine vereinfachte Auszahlung den Verwaltungsaufwand reduzieren kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.