Verlängerung der gesetzlichen Corona‑Kreditstundungen für Verbraucher und Kleinstunternehmer
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das am 31. Jänner 2021 ausgelaufene Corona‑Kreditmoratorium rückwirkend wieder in Kraft zu setzen und bis zum Ende der Corona‑Wirtschaftskrise zu verlängern. Damit sollen private Verbraucher und Kleinstunternehmer vor einer drohenden Insolvenzwelle geschützt werden.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Entschließung
Gesundheit
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Rückwirkendes Wiederinkrafttreten der am 31. Jänner 2021 ausgelaufenen gesetzlichen Corona‑Kreditstundungen.
Ausdehnung des Stundungsregimes auf alle berechtigten Verbraucher und Kleinstunternehmer.
Geltungsdauer bis zum Ende der Corona‑Wirtschaftskrise (kein konkretes Enddatum).
Ziel ist die Vermeidung einer massiven Insolvenzwelle und die Sicherung von Arbeitsplätzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.