Öffnung von Hundeschulen für Gruppenausbildung zur Gefahrenprävention
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Hundeschulen wieder Gruppentraining im Freien anbieten dürfen – maximal fünf Teilnehmende pro Gruppe – um Verhaltensstörungen vorzubeugen und die öffentliche Sicherheit zu stärken, wobei Hygiene‑ und Abstandsvorschriften gelten.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Entschließung
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Die Gruppenausbildung von Hunden soll schnellstmöglich wieder erlaubt werden, um Verhaltensstörungen vorzubeugen und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.
Die maximale Gruppengröße wird auf fünf Teilnehmende begrenzt; gleichzeitig müssen alle Teilnehmenden FFP2‑Masken tragen und einen Abstand von zwei Metern einhalten.
Der Bundesminister wird aufgefordert, die Regelung im Einklang mit der Verordnung über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden anzupassen, die in § 2 Abs. 2 Z 1 betont, dass ein gutes Sozialverhalten gefördert werden muss.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.