Erweiterung des Epidemie‑ und COVID‑19‑Gesetzes: digitale Nachweise & erweiterte Datenmeldepflicht
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Epidemiegesetz 1950 und das COVID‑19‑Maßnahmengesetz. Er führt digitale Impfnachweise und Genesenen‑Nachweise ein, erweitert die Meldepflicht um Labordaten und negative Testergebnisse und erlaubt ausgewählten Gesundheitsberufen, Antigen‑Tests ohne ärztliche Anordnung durchzuführen.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Die ELGA GmbH übermittelt täglich pseudonymisierte Impf‑ und Testergebnisse an den Bundesminister für Gesundheit, die dann für das Ausbruchs‑ und Krisenmanagement genutzt werden dürfen.
Einführung digitaler Impfnachweise und Genesenen‑Nachweise mit Name, Geburtsdatum, Impf‑/Infektionsdaten, Barcode/QR‑Code und amtlicher Signatur; Bürger können diese über das Gesundheitsportal anfordern oder ausdrucken lassen.
Erweiterung der meldepflichtigen Daten um Labordaten, Angaben aus dem Gesundheitstelematikgesetz und negative SARS‑CoV‑2‑Testergebnisse.
Ergänzung des Wortes „oder“ durch ein Komma und Einfügung einer Formulierung, die die Ausstellung von Impfnachweisen und Bestätigungen über vergangene Infektionen regelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.