Mindestalter von 15 Wochen und Tollwutimpfung für importierte Welpen
abgestimmt am
25.03.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass bei der Einfuhr von Hunde‑ und Katzenwelpen ein Mindestalter von 15 Wochen und ein gültiger Tollwutimpfschutz vorgeschrieben werden, um den illegalen Welpenhandel und Gesundheitsgefahren zu reduzieren.
einfache MehrheitXXVII25.03.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Tierschutz
Tiermedizin
Europäische Union
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Derzeit dürfen Welpen ab acht Wochen ohne gültige Tollwutimpfung nach Österreich importiert werden, nur mit einer Selbstauskunft des Verkäufers.
Diese Praxis führt zu Gesundheitsrisiken (z. B. Parvovirus) und begünstigt den illegalen Handel aus nicht kontrollierten Hinterhofzuchten.
Der Antrag verlangt, dass bei jeder kommerziellen Einfuhr ein Mindestalter von 15 Wochen und ein gültiger Tollwutimpfschutz nachgewiesen werden muss.
Der Bundesminister soll diese Vorgabe gegenüber der Europäischen Kommission vorbringen, um sie in EU‑Recht zu verankern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.