AMA‑Gütezeichen nur bei gentechnikfreiem Produktions- und Fütterungsprozess
abgestimmt am
20.05.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das AMA‑Gütezeichen nur dann zu vergeben, wenn das Produkt aus einem komplett gentechnikfreien Herstellungsprozess stammt – inklusive einer gentechnikfreien Futtermittelversorgung der Nutztiere.
einfache MehrheitXXVII20.05.2021
Entschließung
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Das AMA‑Gütezeichen soll nur vergeben werden, wenn das gesamte Produktionsverfahren – vom Futtermittel bis zum Endprodukt – gentechnikfrei ist.
Aktuelle Tests zeigen, dass rund 90 % des in Österreich genutzten Sojas für die Tierfütterung gentechnisch verändert sind, obwohl das Gütesiegel dies nicht ausschließt.
Einige österreichische Sektoren (Milchwirtschaft, Eierproduktion, Hühnerfleisch) haben bereits seit 2010/2012 vollständig auf gentechnikfreie Futtermittel umgestellt.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat eine Gesetzesänderung im AMA‑Gesetz vorzulegen, die diese Vorgabe verbindlich macht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.