Gentechnik: Strenge EU‑Regeln für alle gentechnisch veränderten Organismen
abgestimmt am
20.05.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass alle gentechnisch veränderten Organismen – egal ob durch alte oder neue Verfahren wie CRISPR – den strengen EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen, um Verbraucher*innen zu schützen.
einfache MehrheitXXVII20.05.2021
Entschließung
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Alle gentechnisch veränderten Organismen – egal ob durch klassische oder neue Verfahren – sollen den strengen EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen.
Eine Aufweichung der bestehenden Gentechnik‑Gesetzgebung könnte zu ungekennzeichneten, potenziell riskanten Lebensmitteln führen.
Verbraucher*innen haben ein Grundrecht auf Information und Wahlfreiheit, das durch klare Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Produkten gewährleistet wird.
Neue Gentechnik‑Methoden wie CRISPR sind noch nicht ausreichend erforscht; deshalb ist eine strenge Risikoabschätzung notwendig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.