Alle Gentechnik‑Verfahren unter strenge EU‑Regeln stellen
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass alle gentechnisch veränderten Organismen – auch solche, die mit neuen Verfahren wie CRISPR erzeugt wurden – den strengen EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen, um Verbraucher‑Wahlfreiheit, Gesundheit und Umwelt zu schützen.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Entschließung
Wissenschaften
Europäische Union
Forschung und geistiges Eigentum
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Das EuGH‑Urteil vom 25. Juli 2018 legt fest, dass alle gentechnisch veränderten Organismen – egal mit welcher Methode erzeugt – den EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen.
Eine EU‑Kommissionsstudie vom 29. April 2021 zeigt, dass die aktuelle Gentechnik‑Gesetzgebung veraltet ist und nur 1,6 % der Forschungsgelder für Risikoabschätzung, Monitoring und Nachweisverfahren bereitgestellt werden.
Neue Gentechnik‑Verfahren wie CRISPR können Off‑Target‑Effekte erzeugen, weshalb eine strenge Risikoabschätzung vor dem Inverkehrbringen erforderlich ist.
Ohne klare Kennzeichnungspflicht könnten gentechnisch veränderte Pflanzen ungekennzeichnet in Lebensmitteln landen und das Wahlrecht der Konsumentinnen und Konsumenten verletzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.