Umsetzung der EU‑Transparenzvorgaben im Gentechnikgesetz
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Gentechnikgesetz, um EU‑Vorgaben zu erfüllen: Es führt einheitliche Datenformate für GVO‑Anträge ein und schafft eine Vertraulichkeitsregelung für sensible Informationen.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Gesetz
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Anträge zur Freisetzung von GVO müssen künftig in den von Art 39f der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 festgelegten Standarddatenformaten eingereicht werden.
Auch Anträge zum Inverkehrbringen von GVO‑Erzeugnissen müssen die gleichen EU‑Standarddatenformate verwenden.
Ein neuer § 105a erlaubt Antragstellern, vertrauliche Behandlung bestimmter Informationen zu beantragen, wenn deren Offenlegung ihnen erheblichen Schaden zufügen würde.
Im III. Abschnitt des Gesetzes finden die Punkte c‑g von § 105 Abs. 2 keine Anwendung, wodurch der Anwendungsbereich eingeschränkt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.