Lieferkettengesetz – Sorgfaltspflichten für Unternehmen
abgestimmt am
07.07.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein österreichisches Lieferkettengesetz, das Unternehmen zu umfassenden Menschenrechts‑ und Umweltprüfungen ihrer gesamten Lieferkette verpflichtet und bei Verstößen Sanktionen vorsieht.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Menschenrechte
Unternehmen und Wettbewerb
internationales Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Unternehmen sollen verpflichtet werden, jährlich und vor jeder neuen internationalen Tätigkeit eine Risikoanalyse ihrer Lieferkette durchzuführen.
Gefundene Risiken müssen durch konkrete Gegenmaßnahmen (z. B. Vermeidung, Minderung) behoben oder verhindert werden.
Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen ist jährlich zu überprüfen und zu dokumentieren.
Betroffene Interessengruppen, Gewerkschaften und NGOs müssen in den Prüfungsprozess einbezogen und über Ergebnisse informiert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.