Live‑Übertragung von Befragungen im Untersuchungsausschuss
abgestimmt am
22.09.2021
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Befragungen von Personen mit öffentlichem Interesse in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen künftig live übertragen werden, wobei die Übertragung auf Spitzenpolitiker*innen und hohe Amtsträger*innen beschränkt ist. Zur Ausarbeitung einer rechtlich ausgewogenen Lösung soll eine Arbeitsgruppe aus Expert*innen des RLW‑Dienstes eingesetzt werden.
einfache MehrheitXXVII22.09.2021
Entschließung
Hörfunk
Fernsehen
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Live‑Streams sollen für Befragungen von Spitzenpolitiker*innen, hohen Amtsträger*innen und Personen mit Leitungsfunktionen eingeführt werden.
Bei Zeugen, deren Persönlichkeitsrechte gefährdet sein könnten, bleibt die Befragung unveröffentlicht (keine Live‑Übertragung).
Eine von der Parlamentsdirektion eingesetzte Arbeitsgruppe aus Expert*innen wird beauftragt, rechtliche Rahmenbedingungen zu erarbeiten.
Die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Verfassung und Europa sollen die Arbeitsgruppe zeitnah mit den notwendigen Ressourcen ausstatten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.