Einmalige Verlängerung befristeter Mietverträge wegen COVID‑19
abgestimmt am
20.03.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Gesetz, das befristete Mietverhältnisse, die wegen der COVID‑19‑Krise bis zum 31. Dezember 2020 auslaufen, einmalig bis zum Jahresende verlängern lässt – auf Antrag des Mieters und mit Zustimmung des Vermieters.
einfache MehrheitXXVII20.03.2020
Entschließung
Gesundheit
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Der aktuelle § 29 Abs. 3 MRG lässt keine kurze Verlängerung befristeter Mietverträge zu, was in der Pandemie zu Rechtsunsicherheit führt.
Mieter*innen können nach Ablauf des Vertrags ohne neue Vereinbarung weiterzahlen, wodurch das Mietverhältnis stillschweigend um drei Jahre verlängert wird.
Eine einheitliche Frist bis zum 31. Dezember 2020 würde beiden Seiten Planungssicherheit geben und Gerichtsverfahren reduzieren.
Die Verlängerung soll nur einmalig und nur bei beiderseitigem Einverständnis erfolgen, um Missbrauch zu verhindern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.