Umsetzung der Rechnungshof‑Empfehlung zur Datenverbesserung in der ambulanten ärztlichen Versorgung
abgestimmt am
14.10.2021
Zusammenfassung
Der Nationalrat fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, die Empfehlung 31 des Rechnungshofes zur Verbesserung der Datenqualität in der ärztlichen Versorgung im niedergelassenen Bereich sofort umzusetzen. Ziel ist ein besseres Monitoring von Arztedichte, Praxisorganisation, Öffnungszeiten und Auslastung.
einfache MehrheitXXVII14.10.2021
Entschließung
Gesundheit
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Der Rechnungshof hat erhebliche Lücken in den vorhandenen Daten zur ambulanten ärztlichen Versorgung festgestellt.
Er empfiehlt die Einführung einheitlicher Kennzahlen und ein kontinuierliches Monitoring von Arztedichte, Praxisorganisation, Öffnungszeiten und Auslastung.
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, Empfehlung 31 des Rechnungshofberichts umgehend umzusetzen.
Ziel ist, durch verbesserte Datenbasis fundierte Entscheidungen zur Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung zu ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.