Einbindung des Parlaments bei der Richtlinienausarbeitung für den Härtefallfonds
abgestimmt am
20.03.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung bei der Erstellung von Richtlinien zum Härtefallfonds – einem Sonderfonds zur Unterstützung von Unternehmen während der COVID‑19‑Krise – alle im Nationalrat vertretenen Parteien einbezieht.
einfache MehrheitXXVII20.03.2020
Entschließung
Gesundheit
Wirtschaft
Zweite Kammer
direkt gewählte Kammer
Schwerpunkte
Der Nationalrat soll die Bundesregierung verpflichten, alle im Parlament vertretenen Parteien bei der Ausarbeitung der Richtlinien nach § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz einzubeziehen.
Der Härtefallfonds dient dazu, Unternehmen, die durch die Corona‑Maßnahmen existenzgefährdet sind, mit finanziellen Zuschüssen zu unterstützen.
Die Ausgestaltung des Fonds erfolgt auf Basis des KMU‑Förderungsgesetzes sowie eines eigenen Gesetzes für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe.
Zuständig für die Richtlinien sind der Vizekanzler, die Finanzministerin, die Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie die Ministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.