Ausnahme von Dorfläden von der Gewerbeordnung zur Stärkung der Nahversorgung
abgestimmt am
15.12.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, Dorfläden – gemeinnützige Selbstbedienungsverkaufsstellen für regionale Lebensmittel – von der Gewerbeordnung auszunehmen, um die Nahversorgung im ländlichen Raum zu stärken.
einfache MehrheitXXVII15.12.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Gliedstaat
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Dorfläden sollen als gemeinnützige Selbstbedienungsstellen von der Gewerbeordnung ausgenommen werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Die aktuelle Rechtslage zwingt Dorfläden zu aufwändigen Genehmigungsverfahren und zu eingeschränkten Öffnungszeiten, was ihre Wirtschaftlichkeit gefährdet.
Durch die Ausnahmeregelung könnten ländliche Gemeinden besser mit regionalen Lebensmitteln versorgt werden und dem Abwanderungsdruck entgegenwirken.
Kriterien für die Ausnahme können Gemeinnützigkeit, eine begrenzte Produktpalette oder das Fehlen anderer Lebensmittelversorger in der Gemeinde sein.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.