Sonderabgabe für Corona‑Gewinner und Umstellung der Hilfen auf Verlust‑Modell
abgestimmt am
20.01.2022
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, Corona‑Hilfen künftig an tatsächliche Einnahmeverluste zu koppeln und für 2020/2021 eine befristete Sonderabgabe von 50 % Aufschlag auf die Steuer für Unternehmen mit Rekordgewinnen einzuführen.
einfache MehrheitXXVII20.01.2022
Entschließung
Gesundheit
Wirtschaft
Steuerwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Umstellung der Corona‑Hilfen auf ein Verdienstentgang‑Modell: Unternehmen erhalten zunächst großzügige Akontozahlungen, müssen aber bei späterer Steuererklärung überhöhte Förderungen zurückzahlen.
Einführung einer befristeten (3 Jahre) Corona‑Sonderabgabe von 50 % Aufschlag auf die Einkommen‑ bzw. Körperschaftssteuer für Unternehmen, die in den Jahren 2020/2021 Rekordgewinne erzielt haben.
Die Sonderabgabe ist gedeckelt durch die bereits erhaltenen Corona‑Wirtschaftshilfen, sodass Unternehmen nicht mehr zahlen als sie tatsächlich profitiert haben.
Forderung an die Bundesregierung, ein Gesetzespaket mit den genannten Inhalten dem Nationalrat vorzulegen.
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