Umsatzsteuerbefreiung für Strom und Gas zur Verhinderung von Energiearmut
abgestimmt am
20.01.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Umsatzsteuer auf Strom‑ und Gasumsätze bis mindestens 31. März 2023 komplett entfällt, um die stark steigenden Energiekosten zu dämpfen und Energiearmut zu verhindern.
einfache MehrheitXXVII20.01.2022
Entschließung
Energie
Steuerwesen
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll bis mindestens 31. März 2023 die Umsatzsteuer auf Strom‑ und Gasumsätze vollständig abschaffen.
Durch die Befreiung sollen Haushalte, insbesondere Geringverdiener, von den stark gestiegenen Energiepreisen entlastet werden.
Der Antrag kritisiert gleichzeitig andere Regierungsmaßnahmen wie den Wegfall der Erneuerbaren‑Förderpauschale und die Erhöhung von Netzentgelten, die die Belastung weiter erhöhen.
Der Antrag fordert eine offizielle Regierungsvorlage, in der die Befreiung konkret geregelt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.