Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder
abgestimmt am
08.07.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Regierung auf, eine mit dem EU‑Recht vereinbare Lösung zur Indexierung der Familienbeihilfe für Eltern zu finden, deren Kinder im Ausland leben, um finanzielle Ungleichheiten zu vermeiden.
einfache MehrheitXXVII08.07.2022
Entschließung
Steuerwesen
Europäische Union
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Die Familienbeihilfe soll die finanziellen Belastungen von Eltern ausgleichen, deren Kinder in einem anderen EU‑Mitgliedstaat wohnen.
Seit dem 1. Jänner 2019 wird die Familienbeihilfe an das Preisniveau des jeweiligen Wohnlandes der Kinder angepasst (Indexierung).
Der EuGH hat 2002 entschieden, dass diese Indexierung für Kinder, die dauerhaft im Ausland leben, nicht mit dem EU‑Recht vereinbar ist.
Ohne Indexierung entstehen Ungleichheiten: Familien in Ländern mit hohen Lebenshaltungskosten erhalten zu wenig Unterstützung, während Familien in günstigen Ländern überbezahlt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.