Verschärfung des Korruptionsrechts für Spitzenpolitiker*innen
abgestimmt am
02.11.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das Korruptionsrecht zu verschärfen, indem für Amtsdelikte nach § 22 StGB – insbesondere §§ 88 und 302 ff. – höhere Strafen und eine längere Verjährungsfrist für Spitzenpolitiker*innen gelten sollen. Die Bundesregierung soll bis Jahresende einen Gesetzentwurf vorlegen.
einfache MehrheitXXVII02.11.2022
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
Erhöhung der Strafdrohung für Amtsdelikte nach § 22 StGB (insbesondere §§ 88 und 302 ff.) bei Spitzenpolitiker*innen.
Verlängerung der Verjährungsfrist für die genannten Delikte, um eine wirksamere Ahndung zu ermöglichen.
Aufforderung an die Bundesregierung, noch im laufenden Jahr eine Regierungsvorlage zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen.
Ziel ist die Stärkung von Transparenz, Aufklärung und Anstand im politischen System sowie die Wiederherstellung des öffentlichen Vertrauens.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.