Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
abgestimmt am
17.11.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Bundesregierung auf, sich eindeutig zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu bekennen und deren unveränderte Geltung aktiv zu verteidigen. Die EMRK hat seit 1964 Verfassungsrang in Österreich und ist ein zentrales Element der nationalen Menschenrechtspolitik.
einfache MehrheitXXVII17.11.2022
Entschließung
Menschenrechte
Europäische Union
Schwerpunkte
Die EMRK hat seit 1964 Verfassungsrang in Österreich und bildet damit die rechtliche Basis für den Schutz der Grundrechte.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, sich klar zur EMRK zu bekennen und deren unveränderte Geltung aktiv zu verteidigen.
Österreich leistet jährlich 5,850 Mio. € an Mitgliedsbeiträgen zum Europarat, was die finanzielle Bindung an die Menschenrechtskonvention unterstreicht.
Das Regierungsprogramm 2020‑2024 betont die Stärkung des Menschenrechtsschutzes in allen Ressorts und die Position Österreichs als Vorreiter in der Friedens‑ und Menschenrechtspolitik.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.