Zuwanderungsstopp: Beschränkung von Leistungen & Einführung von Sondersteuern
abgestimmt am
17.11.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass Asylbewerber nur Sachleistungen erhalten, verpflichtende gemeinnützige Arbeit leisten und bei Erwerbstätigkeit eine Sondersteuer von 10 % zahlen, um die Belastung des Sozialstaats zu reduzieren.
einfache MehrheitXXVII17.11.2022
Entschließung
Flüchtling
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Asylbewerber und subsidiär Schutzberechtigte erhalten ausschließlich Sachleistungen (keine Geldleistungen), bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist.
Arbeitsfähige Personen aus diesen Gruppen müssen unbezahlte gemeinnützige Arbeit in ihrer Umgebung oder in der Infrastruktur leisten.
Die Grundversorgung endet, wenn Asylberechtigte nach einer positiven Arbeitsmarktprüfung in den ersten Arbeitsmarkt eintreten; für reine Asylbewerber gibt es keinen Markteintritt.
Erwerbstätige Asylberechtigte müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine Sondersteuer von 10 % ihres Einkommens zahlen, die entfällt, sobald ein festgelegter Prozentsatz der durchschnittlichen Integrationskosten gedeckt ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.