Der Entschließungsantrag fordert ein Gesetz, das dem Verbraucherschutzverein VKI für 2023 insgesamt 5,5 Mio. € bereitstellt – 4,5 Mio. € für Information und Forschung sowie 1 Mio. € für Rechtsdurchsetzung – mit jährlicher Berichtspflicht und Möglichkeit zusätzlicher Mittel bei Krisen.
einfache MehrheitXXVII17.11.2022
Entschließung
Handel
Industrie
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Bund stellt dem VKI für das Jahr 2023 insgesamt 5,5 Mio. € bereit – 4,5 Mio. € für Informations‑ und Forschungsaufgaben und 1 Mio. € für Rechtsdurchsetzung.
Die Beträge werden ab dem 1. Januar 2024 nach dem Verbraucherpreisindex angepasst (Valorisierung).
Quartalsweise Vorschusszahlungen an den VKI sind zulässig, um die Liquidität des Vereins zu sichern.
Der Bund kann zusätzliche Mittel bereitstellen, wenn außergewöhnliche Umstände (z. B. Pandemie, Krieg) ein erhebliches öffentliches Interesse an Verbraucherschutzmaßnahmen begründen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.