Prüfung der Grundversorgungstarife für Strom und Gas
abgestimmt am
17.11.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob die Grundversorgungstarife für Strom und Gas den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um Verbraucher vor überhöhten Preisen zu schützen.
einfache MehrheitXXVII17.11.2022
Entschließung
Preis
Energie
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, dass die Bundesregierung prüfen lässt, ob die Grundversorgungstarife für Strom und Gas den Vorgaben des EIWOG (§ 77) bzw. GWG (§ 124) entsprechen.
Die Grundversorgung gilt für Haushalte und Kleinunternehmen (weniger als 50 Mitarbeitende, Jahresverbrauch < 100 000 kWh bzw. Bilanzsumme ≤ 10 Mio €).
Tarife dürfen nicht höher sein als der Tarif, zu dem die Mehrheit der Kunden versorgt wird (für Haushalte) bzw. als vergleichbarer Tarif für Kleinunternehmen.
Kunden dürfen bei Aufnahme der Grundversorgung keine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung verlangen, die mehr als einen Monatsanteil beträgt; bei sechs Monaten ohne Zahlungsverzug muss die Sicherheit zurückerstattet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.