Der Entschließungsantrag fordert die Justizministerin auf, per Verordnung (§ 8 Abs. 25 RATG) einen Zuschlag zu den festen Anwaltsgebühren festzusetzen, weil die Inflation seit 2015 um rund 25 % gestiegen ist und die aktuelle Vergütung nicht mehr angemessen ist.
einfache MehrheitXXVII15.12.2022
Entschließung
Notar
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
Seit der letzten Anpassung 2015 ist die Inflation um rund 25 % gestiegen, wodurch die aktuelle Vergütung von Rechtsanwält*innen real stark gesunken ist.
Das RATG erlaubt der Justizministerin, per Verordnung einen Zuschlag zu den festen Anwaltsgebühren festzusetzen (§ 8 Abs. 25 RATG).
Die letzte Zuschlagsverordnung wurde 2015 erlassen und trat am 1. Jänner 2016 in Kraft; seitdem gab es keine Anpassung.
Der Entschließungsantrag fordert die Justizministerin auf, dem Hauptausschuss unverzüglich eine neue Verordnung vorzulegen, um die Tarife an die aktuelle Wirtschaftslage anzupassen.
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