Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Soldaten auf Zeit länger im Bundesheer bleiben dürfen. Die Altersgrenzen sollen an die Wehrpflicht angepasst werden (bis 50 bzw. 65 Jahre).einfache Mehrheit XXVIII 23.09.2026
Entschließung
Verteidigung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Erhöhung der Altersgrenze für den Dienst auf Zeit auf grundsätzlich das 50. Lebensjahr.
- Ermöglichung einer Dienstzeit bis zum 65. Lebensjahr für Offiziere, Unteroffiziere und Spezialkräfte (z. B. Technik/Sanität).
- Anhebung der maximalen Gesamtdienstzeit (derzeit auf 15 Jahre begrenzt), um die neuen Altersgrenzen überhaupt erreichen zu können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.