Zusammenfassung
Ein neuer Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, den Besitz und die Verbreitung von Aufnahmen schwerer sexualisierter Gewalt unter Strafe zu stellen, um eine bestehende rechtliche Schutzlücke zu schließen.einfache Mehrheit XXVIII 28.09.2026
Entschließung
Informatik
Strafrecht
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Forderung nach einem neuen Straftatbestand für den Besitz und die Weitergabe von Aufnahmen tatsächlicher Vergewaltigungen oder vergleichbarer Gewalt.
- Die Bundesregierung soll bis Ende 2026 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen.
- Das Ziel ist die Schließung einer Schutzlücke, da aktuelle Gesetze (wie etwa gegen Cybermobbing) dieses spezifische Unrecht nicht ausreichend erfassen.
- Der Fokus liegt auf dem Schutz vor der digitalen Fortsetzung von Gewalt und der damit verbundenen psychischen Belastung für die Opfer.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.