Zusammenfassung
Der Antrag sorgt dafür, dass betriebliche Vorsorgekassen auch nach einer geplanten Reform keine zusätzliche Gewerbeberechtigung benötigen. Dies verhindert unnötige Bürokratie beim Wechsel der rechtlichen Aufsicht.einfache Mehrheit XXVIII 14.10.2026
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Betriebliche Vorsorgekassen werden explizit in die Liste der Tätigkeiten aufgenommen, für die keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist.
- Der Antrag dient als Begleitmaßnahme zur Reform der Abfertigung Neu, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.