Entlastung von Kleinstunternehmen bei der EU-Verpackungsverordnung

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass Kleinstunternehmen von der Pflicht befreit werden, für jedes EU-Land einen eigenen Verpackungs-Bevollmächtigten benennen zu müssen.
einfache Mehrheit XXVIII 14.10.2026
Entschließung
Abfall
Handel
Industrie
Abfallwirtschaft
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Ab August 2026 gelten neue, strenge Regeln für Verpackungen in der gesamten EU.
  • Unternehmen müssen für jedes Land, in das sie versenden, einen offiziellen Vertreter benennen.
  • Es gibt aktuell keine Mindestgrenzen, sodass die Pflicht schon ab dem ersten Paket gilt.
  • Die Bundesregierung soll auf EU-Ebene Ausnahmen für Kleinstunternehmen durchsetzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.