Fristgerechte Umsetzung der EU-Produkthaftungsrichtlinie für Software und KI

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine rechtzeitige Umsetzung der EU-Produkthaftungsrichtlinie bis Ende 2026. Damit sollen Software und KI als Produkte anerkannt werden, um den Schutz von Nutzer:innen bei Schäden zu verbessern.
einfache Mehrheit XXVIII 14.10.2026
Entschließung
Handel
Industrie
Informatik
Unternehmen und Wettbewerb
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Software und KI-Systeme sollen unabhängig von ihrer Art (z. B. Cloud oder lokale Installation) als Produkte gelten.
  • Fehlerhafte oder unterlassene Sicherheitsupdates müssen eine Haftung begründen.
  • Ehrenamtliche Entwickler von freier Software sollen vor Haftungsansprüchen geschützt bleiben.
  • Online-Plattformen müssen haften, wenn die eigentlichen Hersteller außerhalb der EU nicht erreichbar sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.