Erleichterung des Zugangs zur Invaliditätspension für Menschen mit Behinderungen

Zusammenfassung

Der Antrag will den Zugang zur Invaliditätspension für Menschen, die bereits mit einer Behinderung arbeiten, erleichtern und die Wartezeiten verkürzen.
einfache Mehrheit XXVIII 15.10.2026
Gesetz
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Für junge Menschen unter 27 Jahren soll eine Pension bereits möglich sein, wenn sich ihr Gesundheitszustand nach nur sechs Beitragsmonaten wesentlich verschlechtert.
  • Menschen bis zum 50. Lebensjahr sollen die Anforderungen an die Versicherungsmonate (60 Monate) erfüllen können, ähnlich wie Menschen ohne Behinderung.
  • Für Personen über 50 Jahre soll die Anforderung auf mindestens 120 Versicherungsmonate begrenzt werden.
  • Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann auch dann anerkannt werden, wenn der Zustand bei Arbeitsbeginn nicht ausreichend dokumentiert wurde.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.