2. Dienstrechts‑Novelle 2024 – umfassende Gehalts‑ und Zulagenanpassungen
abgestimmt am
11.12.2024
Zusammenfassung
Die 2. Dienstrechts‑Novelle 2024 passt zahlreiche Gehaltstabellen, Zulagen und Sonderbeträge für Beamte, Richter, Lehrer und weitere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes an die aktuelle Inflation an und tritt größtenteils am 1. Jänner 2025 in Kraft.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2024
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Korrektur kleiner Rechtschreibfehler und Anpassung von Formulierungen, z. B. die Wortfolge „im vorhinein“ wird zu „im Vorhinein“ geändert.
Ersetzung und Erweiterung der Gehaltstabellen für die Verwendungsgruppen A 1‑A 7 (Abs. 1) sowie neue Tabellen für die Gehaltsstufen 1‑19 (Abs. 3).
Erhöhung einzelner Beträge in § 40a, § 40b, § 40c und § 40d um wenige Euro‑Cent, z. B. von 139,4 € auf 144,3 €.
Einführung einer jährlichen Inflationsanpassung für das Jahr 2025 (3,5 % mindestens 82,40 €, höchstens 437,80 €) und für das Jahr 2026 (volle Jahresinflation + 0,3 Prozentpunkte).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.