Aussetzung der Gehaltsanpassung für Bundespolitiker bis Ende 2025
abgestimmt am
11.12.2024
Zusammenfassung
Der Nationalrat hat beschlossen, die übliche Anpassung der Bezüge von Bundespolitikern im Jahr 2025 auszusetzen. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2025 und verhindert damit eine Erhöhung um etwa 4,6 %.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2024
Gesetz
Einkommen
direkt gewählte Kammer
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Der Nationalrat fügt § 21 des Bundesbezügegesetzes einen neuen Absatz 22 hinzu, der die übliche Anpassung der Politikerbezüge bis zum 31. Dezember 2025 aussetzt.
Die Aussetzung betrifft die in § 2 Abs. 2 genannte Anpassung des Ausgangsbetrages, die sich normalerweise nach § 3 des Bundesverfassungsgesetzes richtet.
Die Berechnung der Bezüge basiert auf dem niedrigeren Wert zwischen Pensionsanpassungsfaktor und Inflationsrate; ohne die Gesetzesänderung hätte dies zu einer Erhöhung von etwa 4,6 % im Jahr 2025 geführt.
Der Beschluss wurde im Budgetausschuss am 9. Dezember 2024 mit Stimmenmehrheit (V, S, N, G dafür; F dagegen) gefasst und dem Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.