Anpassungsfaktor für Bundespolitiker 2025 auf 1,0 festlegen
abgestimmt am
11.12.2024
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Bundesbezügegesetz um eine neue Bestimmung, die den Anpassungsfaktor für das Jahr 2025 auf 1,0 festlegt, sodass Landeshauptleute und Mitglieder von Landesregierungen keine Gehaltserhöhung erhalten.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2024
Abänderung
Einkommen
direkt gewählte Kammer
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Der Antrag fügt dem Bundesbezügegesetz eine neue Verfassungsbestimmung (§ 21a) hinzu, die den Anpassungsfaktor für das Jahr 2025 auf 1,0 festlegt – also keine Gehaltserhöhung.
Der Anpassungsfaktor wird nach dem niedrigeren Wert aus Pensionsanpassungsfaktor und der von Statistik Austria ermittelten Inflationsrate berechnet; ohne die Änderung wäre für 2025 eine Erhöhung von bis zu 4,6 % vorgesehen gewesen.
Der Budgetausschuss hat bereits im Bericht gefordert, die Anpassung für das Jahr 2025 auszusetzen; der vorliegende Abänderungsantrag konkretisiert diese Vorgabe für Landeshauptleute und Landesregierungsmitglieder.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.