Zusammenfassung
Das Gesetz legt für 2025‑2028 neue Obergrenzen für Kategoriebeträge und Hauptmietzinsen fest, definiert regionale Richtwerte und bindet zukünftige Anpassungen an den EZB‑Leitzins.einfache Mehrheit XXVIII 26.03.2025
Gesetz
Preis
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Ein neuer Kategoriebetrag je Quadratmeter wird für die Ausstattungskategorien A bis D festgelegt (A 4,47 €, B 3,35 €, C 2,23 €, D brauchbar 2,23 € und D 1,12 €).
- Der maximale Hauptmietzins für Wohnungen der Ausstattungskategorie D wird auf 1,12 € (bzw. 2,23 € bei brauchbarem Zustand) je Quadratmeter begrenzt und künftig nach § 5 Abs. 2 Richtwertgesetz angepasst.
- Für jedes Bundesland wird ein regionaler Richtwert festgelegt (z. B. Burgenland 6,09 €, Wien 6,67 €) für den gleichen Zeitraum.
- Mietverträge, die unter § 1 Abs. 4 MRG fallen, werden künftig nach den neuen Richtwerten indexiert.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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