Anpassung von KFG, AZG und ARG an delegierte Richtlinie 2024/846
abgestimmt am
22.05.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das Kraftfahrgesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz an die neue EU‑delegierte Richtlinie 2024/846 an und führt kleinere redaktionelle Korrekturen durch.
einfache MehrheitXXVIII22.05.2025
Gesetz
Arbeitsrecht
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Im Kraftfahrgesetz wird der Verweis auf die alte Verordnung (EU) 2016/403 durch den Verweis auf die delegierte Richtlinie 2024/846 ersetzt.
Im Arbeitszeitgesetz wird das Wort „Fahrtenbücher“ durch das modernere Wort „Lenkprotokolle“ ersetzt.
Im Arbeitszeitgesetz werden zwei redaktionelle Korrekturen vorgenommen: In § 28 Abs. 3 Z 7 wird „Abs. 3“ durch „Abs. 6“ ersetzt, und in § 28 Abs. 6 Z 1 lit. a wird nach „Z 1 bis 7“ die Ergänzung „und 9“ eingefügt.
Im Arbeitszeitgesetz wird der Verweis in § 32 Z 8 von der alten Richtlinie (EU) 2020/1057 auf die neue delegierte Richtlinie 2024/846 geändert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.