Novelle 2026: Marktprämie, Biobrennstoff‑Kriterien & Investitionszuschüsse für Erneuerbare
abgestimmt am
15.10.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz und das Ökostromgesetz 2012. Es führt für 2026 eine Marktprämie mit festgelegten Ausschreibungsvolumen ein, legt Nachhaltigkeitskriterien für Biobrennstoffe fest, schafft Nachfolgeprämien für Biogasanlagen und richtet ein Investitionszuschuss‑Programm mit mehreren Fördercalls ein.
2/3 MehrheitXXVIII15.10.2025
Gesetz
Umwelt
Energie
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Einführung einer Marktprämie für das Jahr 2026 mit festgelegten Gebotsterminen und Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik, Wind‑, Wasser‑ und Biomasseanlagen.
Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien für flüssige, feste und gasförmige Biobrennstoffe, die an EU‑Richtlinien und nationale Verordnungen (MOG 2021, HolzHÜG, AWG 2002) geknüpft sind.
Einführung einer Nachfolgeprämie für Biogasanlagen bis zum Ablauf von 30 Betriebsjahren, mit Sonderregelungen für Anlagen > 250 kWel und innerhalb von 10 km zum Gasnetz.
Einrichtung von Investitionszuschüssen für das Jahr 2026, aufgeteilt in vier Kategorien (A‑D) mit festgelegten Förderzeiträumen und Beträgen pro Technologie.
Die FPÖ kritisiert die teure Energiepolitik und die steigenden Kosten durch CO2-Abgaben und Netzausbau. Sie fordert das Ende der Biogas-Förderung und eine Abwrackprämie für bestehende Anlagen.
Die ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf beantragt eine Verlängerung der Biogas-Förderungen zur Sicherung der Energieversorgung und unterstützt ein Gesetz mit 150 Millionen Euro zur Entlastung der Industrie.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.