Erweiterung von EAG und ÖSG für das Jahr 2026 (Marktprämie, Nachhaltigkeitskriterien, Nachfolgeprämien)
abgestimmt am
15.10.2025
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz und das Ökostromgesetz um eine Marktprämie für 2026, passt Nachhaltigkeits‑ und Treibhausgaskriterien an EU‑Standards an und schafft Übergangs‑ sowie Förderregelungen für Biogasanlagen und Investitionszuschüsse.
einfache MehrheitXXVIII15.10.2025
Abänderung
Umwelt
Energie
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Einführung einer Marktprämie für das Jahr 2026 mit festgelegten Ausschreibungs‑ und Vergabevolumina für Photovoltaik, Wind‑, Wasser‑ und Biomasseanlagen.
Anpassung der Nachhaltigkeits‑ und Treibhausgaskriterien für flüssige Biobrennstoffe und Biomasse an die EU‑Richtlinie RED‑III.
Erweiterung der Nachfolgeprämie für Biogasanlagen bis zum 30. Betriebsjahr, mit möglicher Verlängerung um 18 Monate für Verträge, die 2026 enden.
Übergangsbestimmungen für Investitionszuschüsse 2026: Festlegung von Förder‑Calls und zugehörigen Budgets (z. B. 4 Mio. € für PV‑Speicher im April‑Mai 2026).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.