Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags 2025‑2026
abgestimmt am
15.10.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht den Investitionsfreibetrag für Unternehmen von 10 % auf 20 % (22 % für ökologische Güter) für Kosten, die zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Dezember 2026 anfallen, und legt Nachweispflichten fest.
einfache MehrheitXXVIII15.10.2025
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Der Investitionsfreibetrag wird für Kosten, die zwischen dem 01.11.2025 und dem 31.12.2026 anfallen, von 10 % auf 20 % erhöht; für ökologische Wirtschaftsgüter von 15 % auf 22 %.
Für Investitionen, die nach dem 31.12.2026 abgeschlossen werden, gilt die Erhöhung nur, wenn der Freibetrag bereits für die im begünstigten Zeitraum aktivierten Teilbeträge nach § 11 Abs. 4 zweiter Satz geltend gemacht wurde.
Die Regelung ist befristet und endet mit Ablauf des 31.12.2026; danach gelten wieder die regulären Sätze von 10 % bzw. 15 %.
Alle übrigen Voraussetzungen des § 11 (z. B. Investitionsart, Wirtschaftsgüterdefinition) bleiben unverändert.
Die Grünen unterstützen die 200 Millionen Euro für Investitionen, warnen aber vor den Folgen der Mittelumschichtung. Besonders die Kürzung des Transformationsfonds gefährdet industrielle Dekarbonisierungsprojekte und die Planungssicherheit.
Arnold Schiefer unterstützt den Antrag zur Erhöhung des Investitionsfreibetrags, weist aber darauf hin, dass dieser für Großindustrieanlagen nicht ausreicht. Er fordert zusätzliche Anreize wie vorzeitige Abschreibungen, um im harten internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Zudem kritisiert er das Fehlen von Ausschusssitzungen für sachlichere Debatten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.