Flexibilisierung des Investitionsfreibetrags für Nov./Dez. 2025
abgestimmt am
15.10.2025
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ergänzt das Einkommensteuergesetz um eine neue Ziffer, die die Anwendung des Investitionsfreibetrags auf die Monate November und Dezember 2025 klarstellt und Unternehmen erlaubt, überschüssige Investitionen flexibel auf andere Zeiträume zu verteilen.
einfache MehrheitXXVIII15.10.2025
Abänderung
Steuerwesen
Schwerpunkte
Der Antrag fügt §124b eine neue Ziffer 480 hinzu, die die Anwendung von §11 Abs. 1 Z 2 auf die Monate November und Dezember 2025 ausdrücklich regelt.
Investoren können überschüssige Investitionen aus den Monaten November/Dezember 2025 entweder den vorhergehenden Monaten 2025 oder den gesamten Monaten Januar‑Dezember 2026 zuordnen, um den Höchstbetrag von 166.667 € optimal auszuschöpfen.
Durch die flexible Zuordnung reduziert sich das begünstigungsfähige Investitionsvolumen im jeweiligen Zeitraum, wodurch Unternehmen mehr Spielraum für Investitionen erhalten.
Beispielrechnungen zeigen, dass ein Unternehmen bei Investitionen von 1,2 Mio. € im Jahr 2025 und geplanten Investitionen von 400 000 € in 2026 durch die Regelung bis zu 208 000 € an zusätzlichem Investitionsfreibetrag erhalten kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.