Die Dienstrechts‑Novelle 2025 führt Teilpensionen durch Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit ein, passt zahlreiche Gehaltstabellen an und ersetzt veraltete Ministerbezeichnungen.
einfache MehrheitXXVIII12.12.2025
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Ein neuer § 50g ermöglicht die Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 25 %, 50 % oder 75 % zur Erlangung einer Teilpension.
Der neue § 20d regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Teilpension.
Ergänzungen zu § 3 (Abs. 13‑14) legen fest, wie die Teilpension bei Lehrpersonen umgesetzt wird.
Im PVG wird die Zuständigkeit für die neuen Teilpensions‑ und Zulagenregelungen auf das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übertragen.
Die FPÖ lehnt den aktuellen Lohnabschluss für den öffentlichen Dienst als unzureichend ab. Während einzelne Reformen unterstützt werden, kritisiert Herbert die Prioritäten der Regierung und den angeblichen Interessenverrat durch die Gewerkschaft.
Romana Deckenbacher hebt die unverzichtbare Rolle der öffentlich Bediensteten für die Sicherheit und Stabilität Österreichs hervor. Sie erläutert Verbesserungen durch die Dienstrechts-Novelle, wie etwa den Schutz bei Unfällen durch nicht zurechnungsfähige Täter, und verteidigt den mühsam ausgehandelten Gehaltskompromiss als Erfolg der Sozialpartnerschaft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.