Umbenennung von Ministerien, Einführung von Teilpension und Umsetzung des Gehaltsabkommens
abgestimmt am
12.12.2025
Zusammenfassung
Der Antrag ändert zahlreiche Bezeichnungen von Ministerien, führt ein Teilpensionssystem ein, regelt neue Abfertigungs‑ und Dienstfreistellungsbestimmungen und setzt das vereinbarte Gehaltsabkommen für 2027/2028 um.
einfache MehrheitXXVIII12.12.2025
Abänderung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Umbenennung mehrerer Ministerien und Ersetzung der Bezeichnung „Bundesminister(in) für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport“ durch „Bundeskanzler(in)“, um die Aufgabenbereiche moderner zu reflektieren.
Einführung einer Teilpension, die bei einer Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit von 25 %, 50 % oder 75 % Anspruch auf eine Teilrente gewährt.
Neue Regelungen zur Berechnung der Abfertigung und zur Dienstfreistellung, die das bisherige Beschäftigungsmaß vor Inanspruchnahme einer Teilpension berücksichtigen.
Umsetzung des Gehaltsabkommens: gestaffelte Fixbeträge für Gehälter, Monatsentgelte und Überleitungsbeträge ab 1. August 2027 sowie ab 1. September 2028, plus einheitliche Erhöhung aller Zulagen um 1 %.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.