Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte
abgestimmt am
12.12.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Genehmigungsverfahren für den Export von Rüstungsgütern zu beschleunigen, indem eine Frist von sechs Wochen für behördliche Einsprüche eingeführt wird; bei Nicht‑Einspruch gilt das Vorhaben automatisch als genehmigt.
einfache MehrheitXXVIII12.12.2025
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Derzeit sind bis zu vier Ministerien an der Genehmigung von Rüstungsexporten beteiligt, was zu langen Wartezeiten und unklaren Entscheidungsgrundlagen führt.
Zwei aktuelle Fälle von Steyr Arms zeigen, dass fehlende Fristen und ein großer Auslegungsspielraum zu wirtschaftlichen Schäden und verlorenen Arbeitsplätzen führen können.
Der Antrag sieht vor, eine gesetzliche Frist von sechs Wochen einzuführen, innerhalb derer die zuständige Behörde Einspruch erheben kann; bei Nicht‑Einspruch gilt das Exportvorhaben automatisch als genehmigt.
Durch die Fristsetzung soll das Genehmigungsverfahren transparenter, planbarer und weniger bürokratisch werden, wodurch Unternehmen schneller handeln können.
Reifenberger wirft der Verteidigungsministerin vor, wichtige Berichte zurückzuhalten und Beschaffungen so zu gestalten, dass Wettbewerb verhindert wird. Er nennt als Beispiele mangelhafte Kampfstiefel und die vorzeitige Ankündigung des Luftabwehrsystems Iris-T.
Manfred Hofinger (ÖVP) hebt den positiven Trend bei der Ausstattung des Bundesheeres hervor und bestätigt die Rechtmäßigkeit der untersuchten Investitionen. Er weist die pauschale Kritik der FPÖ an den Beschaffungsprozessen entschieden zurück.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.