Prinzipienumkehr beim österreichischen Rüstungsexport zum Schutz von Menschenrechten
abgestimmt am
12.12.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass österreichische Rüstungsexporte nur dann genehmigt werden, wenn sie die Sicherheit des Landes, die Menschenrechte und das Leben von Zivilisten schützen. Er lehnt eine reine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ab und verlangt stattdessen strengere Kontrollen und Transparenz bei Endverbleib und Weiterexporten.
einfache MehrheitXXVIII12.12.2025
Entschließung
Handel
Industrie
Völkerrecht
Menschenrechte
Internationale Beziehungen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Exportgenehmigungen sollen nur erteilt werden, wenn sie die außenpolitischen Interessen Österreichs, die nationale Sicherheit und den Schutz von Menschenrechten gewährleisten.
Die bestehenden strengen Kontrollen dürfen nicht durch Beschleunigungsmaßnahmen geschwächt werden; vielmehr sollen sie erhalten und ausgebaut werden.
Einführung systematischer Unternehmensprüfungen und gezielter Vor‑Ort‑Kontrollen, insbesondere für Dual‑Use‑Güter sowie Sport‑ und Jagdausrüstung.
Stärkung der außenpolitischen und diplomatischen Bemühungen Österreichs und der EU, um globale Konflikte zu dämpfen und die Ursachen von Kriegen nachhaltig anzugehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.