Erlaubnis zur geringfügigen Beschäftigung während längerer Qualifizierungsmaßnahmen
abgestimmt am
11.12.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erlaubt Arbeitslosen, während einer mindestens vier Monate dauernden Nach‑ und Umschulungsmaßnahme mit mindestens 25 Wochenstunden geringfügig zu arbeiten. Die Regelung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2025
Gesetz
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Erlaubt die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung während einer Nach‑ und Umschulungsmaßnahme, wenn diese mindestens vier Monate dauert und mindestens 25 Wochenstunden umfasst.
Verankert die neue Regelung zu § 12 Abs. 2 Z 3‑5 im Gesetz, mit Inkrafttreten am 1. Jänner 2026.
Die FPÖ-Abgeordnete kritisiert die Einschränkung von Nebenverdiensten für Arbeitslose. Sie fordert mehr Flexibilität, um den Kontakt zur Arbeitswelt zu erhalten und Ausbildungen nicht zu behindern.
Die SPÖ befürwortet eine Neuregelung des Zuverdienstes ab 2026. Damit können Menschen in längeren Ausbildungen (Pflege, Technik, Handwerk) zusätzlich Geld verdienen, um ihre Ausbildung finanziell zu bewältigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.