Einführung einer Meldungspflicht für neue Tabakerzeugnisse (Inkrafttreten 01.01.2026)
abgestimmt am
10.12.2025
Zusammenfassung
Der Beschluss ändert das Tabak‑ und Nichtraucherinnen‑ bzw. Nichtraucherschutzgesetz: ein Rechtschreibfehler wird korrigiert, ein neuer § 10a führt eine Meldepflicht für neuartige Tabakerzeugnisse ein, und die Änderungen treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.
einfache MehrheitXXVIII10.12.2025
Gesetz
Tabak
Gesundheit
Schwerpunkte
Korrektur eines Rechtschreibfehlers: Das Wort „nikotinhältige“ wird zu „nikotinhaltige“ geändert.
Einführung einer Meldepflicht für neuartige Tabakerzeugnisse: Hersteller*innen und Importeure müssen diese Produkte mindestens sechs Monate vor dem Inverkehrbringen elektronisch melden und umfangreiche Produkt‑ und Studieninformationen bereitstellen.
Festlegung des Inkrafttretens der Änderungen: § 1 Z 1c und § 10a gelten ab dem 1. Jänner 2026.
Gerhard Kaniak (FPÖ) kritisiert die Entscheidung, das Tabakgesetz im Wirtschaftsausschuss statt im Gesundheitsausschuss zu behandeln. Er wirft der Regierung vor, gesundheitspolitische Fragen zugunsten von Steuereinnahmen und Budgetausgleichen zu ignorieren.
Die Rednerin argumentiert, dass Österreich durch zu strenge nationale Regeln (Gold-Plating) Steuereinnahmen verliert und den Konsumenten den Kauf im Ausland erzwingt. Eine Angleichung an EU-Richtlinien würde Millionen Euro in den österreichischen Haushalt bringen und die Bürokratie senken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.