Einführung einer Meldepflicht für neuartige Tabakerzeugnisse
abgestimmt am
10.12.2025
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag führt eine verpflichtende Meldung neuartiger Tabakerzeugnisse ein, die mindestens sechs Monate vor dem Inverkehrbringen erfolgen muss. Hersteller müssen detaillierte Produktdaten und wissenschaftliche Studien bereitstellen; die Behörden prüfen die Unterlagen und leiten sie an die EU weiter.
einfache MehrheitXXVIII10.12.2025
Abänderung
Tabak
Gesundheit
Schwerpunkte
Hersteller und Importeure müssen neuartige Tabakerzeugnisse mindestens sechs Monate vor dem Inverkehrbringen elektronisch melden.
Die Meldung muss eine detaillierte Produktbeschreibung, Gebrauchsanweisung sowie Informationen zu Inhaltsstoffen und Emissionen enthalten.
Zusätzlich sind wissenschaftliche Studien zu Toxizität, Suchtpotenzial und Attraktivität sowie Marktforschungsdaten zur Verbraucherpräferenz beizufügen.
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Gesundheit kann bei unvollständigen Meldungen Nachfristen setzen und die gesammelten Daten an die Europäische Kommission weiterleiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.